Informationsschreiben zur offenen Ganztagsschule 2022/23

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
aus Kapazitätsgründen können wir derzeit den offenen Ganztagsbetrieb für unsere Schülerinnen und Schüler nicht  durchführen. Bei Änderung der Personalsituation werden wir sie durch einen Elternbrief über den Start des Ganztages informieren.

Folgende Arbeistgemeinschaften laufen nach Absprache:

AG Waldies          mittwochs      Frau Herter
AG Nähen             mittwochs      Frau Apel

Informationsschreiben zur offenen Ganztagsschule

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir führen den offenen Ganztagsbetrieb für unsere Schüler durch.
Erfahrungswerte anderer Schulen im Land Brandenburg und im gesamten
Bundesgebiet besagen, dass die gezielte, geförderte Freizeitgestaltung der Schüler
durch die Schule und außerschulische Einrichtungen den Lernprozess insgesamt
positiv unterstützen und somit zu einer Verbesserung der Lernleistungen der
Jugendlichen führt.
Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen wesentliche Eckpunkte des
Ganztagsbetriebes vorstellen.

1. Teilnahme am offenen Ganztagsangebot
Im Schuljahr 2020/21 wird die Teilnahme am offenen Ganztagsangebot für alle Schüler der Jahrgangsstufen 7 verpflichtend sein.
Darüber hinaus können die Schüler der Jahrgänge 8 bis 10 die Ganztagsangebote (Lernzeit
und/ oder Arbeitsgemeinschaft) nutzen.
Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb ist immer auf ein Schuljahr begrenzt und muss für die Folgejahre immer wieder neu beantragt werden.

2. Angebote im offenen Ganztagsbetrieb
Die Angebote im offenen Ganztag können in zwei wesentliche Gruppen eingeordnet werden:
A - die Unterstützung der Schüler bei der Erledigung schulischer Aufgaben
B - die sinnvolle Freizeitgestaltung nach der Interessenlage der Schüler

Im Punkt A geht es vor allem um die Betreuung bei der Erledigung der Hausaufgaben, Hilfe bei der Anfertigung von Facharbeiten, Vorträgen, Belegarbeiten, Postern, Wandzeitungen usw. .

Wichtig sind uns hier auch die Förderung lernschwacher Schüler und das Erhöhen des
Anforderungsbereiches für lernstarke Schüler.
In der Jahrgangsstufe 10 spielt die Vorbereitung auf die schriftlichen und mündlichen Prüfungen eine entscheidende Rolle.

Im Punkt B geht es vor allem um die Unterstützung der Schüler bei ihrer sinnvollen Freizeitgestaltung.

Jeder am Ganztag teilnehmende Schüler muss sich für ein aus den zur Verfügung stehenden Angeboten entscheiden und an diesen regelmäßig teilnehmen.
Diese Freizeitangebote werden durch die Lehrerschaft, aber auch durch außerschulische Einrichtungen und Personen organisiert.

Als Kooperationspartner sind unter anderem Sportvereine von Königs Wusterhausen und das DRK Königs Wusterhausen vorgesehen.

Die Waldies unserer Schule werden ebenfalls in diese Angebote eingebunden.
Weitere Möglichkeiten sind in Planung:
- künstlerisch- musischem Bereich
- im Bereich der Informatik/ der modernen Medien

3. Zeitraster/ Durchführung im offenen Ganztag
- Dienstag bis Donnerstag 7.und/ oder 8. Stunde
- im Gebäude der Schule

Der Ganztag wird durch einen Elterninformationsbrief zu Beginn des Schuljahres organisiert.

4. Besuch des Ganztages
Das Brandenburgische Schulgesetz vom 02. August 2002 in der zuletzt gültigen Fassung sagt im § 44 (3) “Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen sowie die für verbindlich erklärten Arbeiten und die Hausaufgaben anzufertigen. Die Pflicht zur Teilnahme erstreckt sich an
verlässlichen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen auf alle in diesem Rahmen organisierten schulischen Angebote.“

Dazu einige wichtige Hinweise für Sie:
Zur Realisierung der im Brandenburgischen Schulgesetz formulierten Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler aus ihrem Schulverhältnis im § 44 bedarf es einer engen, kontinuierlichen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unserer Schule im Interesse Ihres Kindes.

Während des Ganztages steht die effektive Nutzung der Lernzeit für die angestrebte schulische Leistungsentwicklung und die Nutzung der Arbeitsgemeinschaften für eine sinnvolle Freizeitgestaltung im Vordergrund.
Die Lernzeit dient der Hausaufgabenerledigung und einer weiteren flexiblen Aufgabenstellung sowie der Entwicklung des sozialen Miteinanders.

Die Bereitschaft Ihres Kindes zur Anwesenheit und Nutzung der Lernzeit für die Hausaufgabenerledigung liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.

Der Besuch des Ganztages bedeutet für Ihr Kind die Anwesenheit bis 15.30 Uhr.
Für diesen langen Tag sollte Ihr Kind ausreichend Essen und Getränke zur Verfügung haben.

Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen die Schulleitung gern für ein Beratungsgespräch
zur Verfügung.