Wichtige Regeln

1. § 44 (3) des Bbg. Schulgesetzes
„Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen sowie die für verbindlich erklärten Arbeiten und die Hausaufgaben anzufertigen. ...

Die Schülerinnen und Schüler müssen Vorgaben, die dazu bestimmt sind, das Bildungs-
und Erziehungsziel der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule zu gewährleisten, einhalten.“

2. Bei Krankheit ist die Schule bis ca. 9.00 Uhr zu informieren. Die Entschuldigung ist
spätestens am 2. Tag des Wiedererscheinens in der Schule dem Klassenlehrer
vorzulegen. Ist diese Frist überschritten, gilt das Fehlen als unentschuldigt.

3. Der Schulleiter ist berechtigt, bei wiederholtem Fehlen bzw. Nichteinhaltung der
Regelung vom Arzt ein Attest zu verlangen.
Ein ärztliches Attest ist immer vorzulegen, wenn ein Schüler fehlt bei:
Exkursionen, Wandertagen, Projekten und beim Schülerbetriebspraktikum in der
Jahrgangsstufe 9 und 10.

4. Wird ein Schüler in der Schule krank, meldet er sich mit einem Beleg vom
unterrichtenden Fachlehrer im Sekretariat. Die Eltern werden informiert. Der Schüler kann nach Bestätigung durch die Eltern oder eines Bevollmächtigten nach Hause gehen bzw. wird abgeholt und ist für den Rest des Tages entschuldigt. Ein Entschuldigungszettel ist nicht notwendig.

5. Der Schüler erscheint pünktlich zum Unterricht. Mit dem Vorklingeln sind die Schüler im Fachraum und haben sich auf den Unterricht vorzubereiten.

6. Bei Verspätungen der öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Bahn)hat der Schüler oder die Schülergruppe einen schriftlichen Nachweis des Verkehrsunternehmens vorzulegen.

7. Das Tragen von Caps und Mützen im Schulhaus ist verboten.

8. In den Pausen werden die Unterrichtsräume zügig und leise gewechselt, der längere
Aufenthalt in den Fluren ist untersagt. Nach dem Wechsel beginnt die Vorbereitungszeit.

9. Es gilt ein generelles Rauchverbot im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.
Bei Zuwiderhandlung erfolgt die sofortige Meldung an das Ordnungsamt (Bußgeld) und an die Eltern.

10. Während der Vorbereitungszeit und im Unterricht gilt laut Hausordnung ein generelles Handyverbot.
Bei einem erstmaligen Verstoß gibt der Schüler das Handy im Sekretariat ab und kann es  am Ende des Schultages im Sekretariat abholen.
Bei einem wiederholten Verstoß gibt der Schüler das Handy im Sekretariat ab und die
Eltern können es am Freitag in der Zeit von 6.30 – 14.00 Uhr im Sekretariat abholen.
Bei dauerhaften Verstößen kann ein Handyverbot ausgesprochen werden.

11. Ausgabe der monatlichen Notenübersicht mit weiteren Informationen zu Monatsbeginn oder zu anderen festgelegten Terminen – siehe Terminplan, Unterschrift der Eltern als Kenntnisnahme und Vorlage der Unterschrift beim Klassenlehrer.